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Informationen für Kassenpatienten

Als Kassenpatient können Sie sich beim Privatarzt behandeln lassen. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Die dabei entstehenden Kosten werden aber nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Die Behandlungskosten hängen vom Aufwand ab und werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhoben.

In der Augenheilkunde gibt es zahlreiche Behandlungen die ohnehin nicht Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind.
Da diese grundsätzlich vom Patienten zu bezahlen sind, können diese problemlos auch beim Privatarzt in Anspruch genommen werden.

Zu diesen genannten Behandlungen gehören u.a.:

  • Lasik-Operationen inkl. Beratungsgespräche und Vor- und Nachuntersuchungen
  • Kontaktlinsenanpassung
  • Kontaktlinsenkontrolle
  • Vorsorgeuntersuchungen (Glaukom, Netzhaut, Makula, Gesichtsfeld)
  • HRT, GdX und OCT-Untersuchungen
  • Führerscheingutachten
  • Punctum Plugs (trockenes Auge)
  • Gutachten (Boot, Flug, Polizei, Gabelstapler)
  • Sehtest
  • Brillenanpassung
  • Zweite Meinung